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Hallo und ein freundliches  Moin   von zuhause!
Bei weiterer Nutzung der SuFu (Suchfunktion) hätte auch unser liebes Forum schon mit Antworten weiterhelfen können.
Wie ich auch bereits zu Thema "Tierheilkunde" (unter anderem auch [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5243&hilight=tier
heilkunde]hier[/URL]) an verschiedenen Stellen geschrieben habe, ist die Heilkunde m. E. umfassend aus dem Anwendungsbereich der GewO ausgenommen. Dieses ergibt sich aus der Definition in § 6 GewO .....die Ausübung der ärztlichen und anderen Heilberufe.....
Ergebnis: [B]Kein Gewerbe - Keine Gewerbeanmeldung![/B]
Die ausführliche Begründung steht unter dem o. g. Link!



Gepostet am 26.03.2014 um 16:52 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89119#post89119


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