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» Änderung der Gewerbeordnung - neuer § 34h GewO «

Hallo zusammen!

Bei mir hat ein Betrieb u. a. die "Zurverfügungstellung von Lieferantenkrediten" (sogenannte Finetradinggeschäfte) gewerblich angemeldet [wird bei Wikipedia schon näher beschrieben].

Fällt diese Art der Finanzdienstleistung auch unter irgendeinen Buchstaben des 34 GewO, unterliegt sie irgendeiner Erlaubnispflicht, Sachkundeprüfung, Registrierungspflicht oder dergleichen?  Weißnicht  

Vielleicht kann mir jemand bei der Einordnung behilflich sein oder hat bereits Erfahrungen mit dieser Art der Gewerbeausübung...

 Danke  



Gepostet am 26.03.2014 um 15:01 von:
Benutzer: Higgy
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89110#post89110


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