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Hallihallohallöle,

also auch bei uns ist der Fall eindeutig geklärt wurden. Nach umfangreichen Recherchen, Befragung andere Behörden im Landkreis, Behörden, die den Tierheilpraktiker nicht als Gewerbe sehen (ja das gibt es, jede Behörde entscheidet scheinbar selbst), hat die Frau die Gewerbeummeldung vollzogen und wir haben eine umfangreiche Prüfung und Auflistung warum es definitiv ein Gewerbe ist. Spart zumindest bei zukünftigen Tierheilpraktikern die Prüfung.

Und auf     kann man leider nicht immer Vertrauen. Die Paracelsus Seite habe ich auch in meinen Akten und hierauf berufen sich viele.
Aber nicht nur das Internet lügt, auch wenn man manch andere Behörde kontaktiert bekommt man keine guten eindeutigen Antworten - eine ausführliche Prüfung scheint vielen zu viel Arbeit zu sein. Schade!

Amüsant bei dem Fall war, dass die Unternehmensberaterin der guten Dame ihr einräumte, dass sie mit der Gewerbeanmeldung sogar vorteile hat, aber das wollte sie nicht wahr haben - aber egal. Mission completed  großes Grinsen  



Gepostet am 26.03.2014 um 09:14 von:
Benutzer: A.Dietze
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89101#post89101


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