Forum-Gewerberecht

» Tierheilpraktiker «

Habe diesen Fall nun auch auf dem Tisch und komme nach der GewO zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Gewerbe handelt.

Bei meiner Intenetrecherche hierzu bin ich auf folgenden gewerberechtlich fehlerhaften Artikel gestoßen:
[URL]http://www.paracelsus-magazin.de/alle-ausgaben/68-heft-032013/1040-der
-tierheilpraktiker-gewerbetreibender-oder-freiberufler.html[/URL]

Hier wird auch wieder nur vom Einkommenssteuergesetz gesprochen und davon, dass man sich aufgrund der Vor- und Nachteile eines Gewerbebetriebs oder freiberuflichen Tätigkeit am End einfach das passende Modell aussuchen solle...  Augen rollen  

Naja, ich lasse meine hiesige Tierheilpraktikerin Gewerbe anmelden!    



Gepostet am 24.03.2014 um 15:34 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89038#post89038


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