Forum-Gewerberecht

» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

Hallo Ingrid
und alle anderen, die sich hier mehr mit Handwerksrecht beschäftigen (müssen),
die "Ermittler" in Sachen Schwarzarbeit haben ein anderes Forum mit vielen heißen Diskussionen und Tipps. Dort werdet Ihr reich beraten und unterstützt, es werden jährliche Fortbildungsveranstaltungen mit Möglichkeit des Erfahrungsaustausches organisiert, Musterverfügungen ausgetauscht usw., usw. ...
Wer sich also jetzt die Handwerksordnung verinnerlichen will/soll/muss, sollte hier mal reinschauen:
[CENTER][SIZE=16][B]http://www.bkschwarzarbeit.de/[/B][/SIZE][/CENTER]Volle
Zugriffsrechte müssen nach Registrierung erst reigeschaltet werden, aber Sigi hat es geschafft, Ihr werdet es auch schaffen.

[B]Nein, ich bekomme keine Prämie für neu geworbene Mitglieder![/B]



Gepostet am 13.03.2014 um 17:37 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88845#post88845


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