Forum-Gewerberecht

» Änderung der Gewerbeordnung - neuer § 34h GewO «

Hallo,

[quote][i]Original von Kewi[/i]
Als nächstes kommt bestimmt einer auf die Idee den Darlehensvermittlern auch einen eigenen Paragraphen zu widmen [/quote]

Schon geschehen.    
Siehe: Herbstsitzung 2013 des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" (GewArch 2014, S. 106).
Unter Punkt 2. "Geplante Gesetzentwürfe auf Bundes- und EU-Ebene" findet sich u. a. der Abschnitt "Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in der GewO (§ 34i GewO)".



Gepostet am 12.03.2014 um 15:36 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88809#post88809


Beitrags-Print by Breuer76