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» Geldspielgeräte in Tankstelle «

Es wurde 2001 eine "Bestätigung für die Erteilung des Aufstellungsortes gem. § 33c Abs. 3 GewO" erteilt. Zu diesem Zeitpunkt war aber das Bistro räumlich abgetrennt vom Verkaufsraum. Letztes Jahr wurde die Tankstelle dann umgebaut und jetzt ist Tankstelle und Bistro in einem Raum.

Gruß



Gepostet am 12.03.2014 um 12:53 von:
Benutzer: Sarah W.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88797#post88797


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