Forum-Gewerberecht

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Wenn der Verein dem Beratungsstellenleiter vorschreibt, wann und wie er seine Tätigkeit zu erbringen hat, und anders dürfte sich so ein Büro kaum sinnvoll betreiben lassen, halte ich es für fraglich, ob der tatsächlich Selbständiger sein kann.

Es wäre ja ein Witz, wenn ausgerechnet die Lohnsteuerhilfevereine SV-Beiträge und dem Fiskus Lohnsteuer vorenthalten würden.

Ich würde mit dem Mann Mal reden, mir den Vertrag zeigen und schildern lassen, wie sein Arbeitsalltag und seine Anweisungen von oben so aussehen.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 12.03.2014 um 10:20 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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