Forum-Gewerberecht

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Als selstständiger Mitarbeiter = anmeldepflichtig
als angestellter Mitarbeiter = anmeldepflichtig ist der Verein, denn auch gemeinnützige eingetragene Vereine können gewerblich tätig sein;
als Steuerberater = freier Beruf.

Die Tätigkeit ist anzugeben, nicht die Funktion!



Gepostet am 12.03.2014 um 07:14 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88777#post88777


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