Forum-Gewerberecht

» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

Hallo Ingrid. Hast du denn schon einmal ein Bußgeldverfahren mithilfe § 117 Abs. 1 Ziffer 1 HWO geführt?

Ich habe einen ähnlichen Fall. Das mildere Mittel ist zunächst der § 117 Abs. Ziffer 1. Wenn es dann weitergeht, dann kann ich immer noch in den § 16 Abs. 3 rutschen.



Gepostet am 11.03.2014 um 12:30 von:
Benutzer: domar
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