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» Änderung der Gewerbeordnung - neuer § 34h GewO «

Ehrlich gesagt ist mir das erst mal schnurzpiepegal!    

Bin gerade noch dabei, die letzten paar geänderten Erlaubnisse § 34f rauszuhauen, die im November wg. der Änderung zum 22.07. allesamt neu erteilt werden mussten. Das waren bei mir ca. 20 Stück, bei denen ich mich vorher abgestresst habe, damit die Leute noch bis zum 1. Juli ihren 34f kriegen (und das obwohl die Anträge wie meistens erst Ende Juni eingetrudelt sind).

Als ich dann 3 Wochen später die E-Mail vom Ministerium hatte, dass alles nochmal neu zu machen ist, dachte ich die wollen mich verarschen...in diesem Sinne werde ich mich hier als kleine Gewerbebehörde, die sämtliche Erlaubnisbereiche so nebenher mal drauf haben soll, ganz bestimmt nicht mehr stressen.

Ich warte ab, bis Infos vom Ministerium kommen oder tatsächlich mal einer auftaucht, der sowas haben will! Wobei ich feststellen durfte, dass die meisten Finanzanlagenvermittler selbst keine Ahnung mehr haben, was sie denn jetzt so tun und ich kann ihnen mittlerweile nicht mehr sagen, was sie denn nu beantragen müssen...lach...herrlich  Applaus  



Gepostet am 10.03.2014 um 14:44 von:
Benutzer: Roesje
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