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Hallo,

wenn die Fa. Treibstoff an andere Firmen verhökert, dürfte eine gewerbliche Tätigkeit zu bejahen sein. Entsprechend wäre eine Anmeldung durchzuführen (bzw., da bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, eher eine Ummeldung mit Erweiterung auf diese Tätigkeit).

Zum Thema "Nachweis": Wer sagt denn, dass hier böswillig was verschwiegen wird? Schreiben Sie die Fa. doch einfach mal an, dass eine An-/Ummeldung durchzuführen ist, da Sie nach vorliegenden Erkenntnissen von einem Treibstoffhandel ausgehen. Im günstigen Fall stehen die am nächsten Tag auf der Matte und erledigen das.

Viele Grüße
Jürgen Rixinger



Gepostet am 04.03.2014 um 11:02 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
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