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» Gewerbeanmeldung einer amerikanischen LLC (Limited Liability Company) «

Hi,

viel kann ich leider nicht helfen, daher würde ich an Ihrer Stelle einfach ein bisschen "googlen". Ich glaube, die IHK Frankfurt verfügt über ganz gute Informationen.

Die LLC wurde in Amerika eingeführt, um die Vorteile der Personen- und der Kapitalgesellschaft zu vermischen. Da aber jeder Bundesstaat eigene "LLC legislations" hat, ist die Einordnung nicht ganz einfach.

Zur Gründung benötigt man eine Gründungsurkunde (öffentliches Dokument) und ein "Operating Agreement" (Privatdokument). Außerdem muss man eine Steueridentifikationsnummer beantragen.

Was bei den Briten der "Director" ist, ist bei den Amerikanern der "Manager", der aber nicht Inhaber der LLC sein muss.

Die LLC ist eine juristische Person, die steuerrechtlich in Deutschland anders gesehen wird als in Amerika. Hier wird sie überwiegend als Kapitalgesellschaft gesehen.

Das war's schon. Wie gesagt, einfach "googlen", dann kriegt man fast alles raus.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 17.10.2006 um 15:58 von:
Benutzer: Antonia Thien
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