Forum-Gewerberecht

» § 34a Erlaubnis «

Hallo aus Bad Fallingbostel,
selbständige Bewacher im Reisegewerbe hatte ich noch nicht. Das heißt, der Betreffende würde sich informieren, wo Veranstaltungen sind und dann hingehen und fragen, ob er die bewachen darf?

Eine "ladungsfähige Anschrift" wäre eind Anschrift, unter der die Prozeepartei regelmäßig anzutreffen ist. Diese Voraussetzung erfüllt der Briefkasten m.E. nicht.

Um eine Niederlassung im Sinne § 4 Abs. 3 GewO dürfte es sich dabei ebenfalls nicht handel, so dass die Gewerbeanzeige am Ort des Briefkastens m.E. von Vornherein falsch war.

Regina Runge



Gepostet am 26.02.2014 um 15:16 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88515#post88515


Beitrags-Print by Breuer76