Forum-Gewerberecht

» § 34a Erlaubnis «

Die 34a-Erlaubnis ist nicht ortsgebunden, kann also auch ohne Betriebsstätte ausgeübt werden, auch im Reisegewerbe ohne RGK (§ 55a Abs.1 Nr. 7 GewO).

Der Briefkasten dient nur als "ladungsfähige Anschrift".
Mangels Gewerbetätigkeit von dort aus ist das Gerwerbe abzumelden.



Gepostet am 26.02.2014 um 14:54 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88513#post88513


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