Forum-Gewerberecht

» § 34a Erlaubnis «

[quote][i]Original von Frau Gelb[/i]
Hinzu kommt, dass die Gewerbetreibende auch immer noch sagen könnte, dass sie ja zum Zeitpunkt der Antragstellung das Gewerbe hier betreiben wollte.[/quote]

Handelt es sich um gepachtete Räume, ließe sich das beim Eigentümer schnell klären, wenn der den/die Gewerbetreibende noch nicht einmal kennt, würde die Lüge schnell zu beweisen sein.



Gepostet am 26.02.2014 um 11:39 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88503#post88503


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