Forum-Gewerberecht

» § 34a Erlaubnis «

Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die Antworten.  Danke  

Ich habe inzwischen mit der anderen Behörde gesprochen und es bestehen keine Bedenken gegen eine Umdeutung gem. § 47 VwVfG.

Auch von dort wäre die Erlaubnis erteilt worden. Hinzu kommt, dass die Gewerbetreibende auch immer noch sagen könnte, dass sie ja zum Zeitpunkt der Antragstellung das Gewerbe hier betreiben wollte.

Schöne Grüße aus Bochum    



Gepostet am 26.02.2014 um 11:00 von:
Benutzer: Frau Gelb
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88502#post88502


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