Forum-Gewerberecht
» § 34a Erlaubnis «
Soll das Gewerbe im ganzen Bundesgebiet ausgeübt werden, so entscheidet die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist
Das heißt:
Der Antragsteller ist "Herr des Verfahrens" und kann sich die "billigste" Behörde aussuchen ;-)
Auf einen Betriebssitz, Aufenthaltsort, Wohnort kommt, es nicht an.
Gepostet am 26.02.2014 um 08:00 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88488#post88488
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