Forum-Gewerberecht

» § 34a Erlaubnis «

Vergleichbare Fälle hatten wir hier auch wg. enormen Gebührenunterschieden im Bereich § 34c GewO.

Ich bin damals auf den Dreh gekommen, eine Owi wg. falscher Gewerbeanmeldung anzustoßen. Dabei sollte die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil (= Gebührenersparnis) mehr als aufzehren.



Gepostet am 25.02.2014 um 11:31 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88469#post88469


Beitrags-Print by Breuer76