Forum-Gewerberecht

» § 34a Erlaubnis «

Hallo liebes Forum,

ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen.

Derzeit stehe ich auch vor dem Problem, dass meine Erlaubnisinhaberin (Bewachungserlaubnis erteilt am 21.05.13) zum Zeitpinkt der Antragstellung (offenbar mit Absicht) unrichtige Angaben hinsichtlich der Betriebsstätte gemacht hat.

Hier hat selbige nur einen Briefkasten. Dies ist leider erst letzte Woche beim Versuch einer gewerblichen Nachschau aufgefallen. Hinsichtlich der Zuständigkeit also ein formeller Fehler aufgrund der unrichtiger Angaben im Antrag ( § 48 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG).

Dies würde i.d.R. eine Rücknahmepflicht bedeuten.

Andererseits ist der formelle Fehler der Zuständigkeit auch das einzige Problem und die andere Behörde hätte nach meinem Kenntnisstand auch die Erlaubnis erteilt.

Für beide Varianten verfüge ich leider über kein Muster, da noch nicht vorgekommen.

Kann mir jemand mit Mustern, also Rücknahme eines begünstigenden VA und Umdeutung eines fehlerhaften VA (47 VwVfG) weiterhelfen?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Lg und eine schöne Woche  smile  



Gepostet am 24.02.2014 um 15:14 von:
Benutzer: Frau Gelb
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