Forum-Gewerberecht

» Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung «

jooo,

4.2 GewAnzVwV ..... Hierbei reichen Name und Vorname aus.

War mir auch klar, aber halt der Fantasiename????


Gruß

Hartmut Fries



Gepostet am 17.10.2006 um 10:48 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8843#post8843


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