Forum-Gewerberecht
» Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung «
jooo,
4.2 GewAnzVwV ..... Hierbei reichen Name und Vorname aus.
War mir auch klar, aber halt der Fantasiename????
Gruß
Hartmut Fries
Gepostet am 17.10.2006 um 10:48 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8843#post8843
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