Forum-Gewerberecht

» Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung «

Hallo zusammen,

ich schließe mich der Meinung von Koll Puz.zle an.

Interessanter Weise kennt der bundeseinheitliche Datenliefersatz GEWAK1 vom 1.1.2003 bereits seit Jahren ein Feld "Gewerbezusatz" mit der Erleuterung "("z.B. Gastghof zur Linde")". Der GEWAK1 wird vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und dient der elektronischen Übermittlung von Daten gem. § 14 Abs. 5, 8a GewO (a.F.).

Dieses Feld wird z.B. durch unser Gewerbemeldeprogramm (TIGRIS) bereits bedient und hat somit im Programm eine separate "Eingabemöglichkeit". Leider hat das Feld immer noch keinen Eingang in die GewA-Formulare gefunden. Wir behelfen uns hier auch mit einem Vermerk im Feld "Tätigkeit" da m.E. der Eintrag in FN1 zu Fehlinterpretationen führen könnte, da die Überschrift des Feldes eindeutig auf im HR eingetragene Firmen-Namen abzielt.

Die GbR kann jedoch nach wie vor keine Firma führen, da sie keine Handelsgesellschaft ist.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 17.10.2006 um 10:20 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
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