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Von wegen Glücksspiel: Ein Sieger der RTL-Fernsehshow "Die Farm" muss seinen Gewinn versteuern.

Das beklagte Finanzamt behandelte sowohl den "Projektgewinn" als auch die Wochenpauschalen als Einkünfte des Klägers gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Demgegenüber war der Kläger der Ansicht, dass diese Einnahmen ähnlich wie Gewinne aus Glücksspielen, nicht der Besteuerung unterlägen, weil die Ergebnisse der Ausscheidungsspiele stark zufallsabhängig gewesen seien.

[URL]http://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Muenster_4-K-121512-E_Preisgeld-
aus-der-Teilnahme-an-einer-Fernsehshow-ist-steuerpflichtig.news17697.htm[/U
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Gepostet am 18.02.2014 um 09:03 von:
Benutzer: räubertochter
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