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» Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

meiner Meinung nach haben Fantasienamen in FN 1 nix zu suchen, insbesondere um mögliche Verwechslungen zu "im Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister eingetragene Namen" (für die das Feld reserviert ist) zu vermeiden.
Wir kommen aber diesen Kundenwünschen in der Form entgegen, dass wir bei der Tätigkeitsangabe unter FN 15 den in Klammern gesetzen Zusatz machen: unter der Bezeichnung "Fantasiename".



Gepostet am 17.10.2006 um 09:36 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8830#post8830


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