Forum-Gewerberecht

» Inbetriebnahme einer Gaststätte «

Dann verweisen Sie den Sachbearbeiter doch Mal auf die Postings hier.

Gewiss: In aller Regel bedeutet eine eV schon nichts Gutes für eine solche Tätigkeit.

Andererseits: Wenn mir jemand in solch einem Fall Geld nachweist und die IHK einen entsprechenden Buisinessplan gutheißt, würde ich mir das noch einmal überlegen.

Stellt sich aber auch die Frage: Sie haben doch eine Zahlungsverpflichtung im Falle der eV. Wie können Sie dann Geld zurückhalten für die Existenzgründung?

Nicht persönlich nehmen:
Wir Gewerberechtler haben es immer Mal wieder mit Leuten zu tun, die schon mehrfach Bruch gemacht haben, die einfach gezeigt haben, dass das mit einer Selbständigkeit nicht klappt. In solchen Fällen ist es wirklich für alle Beteiligten, den Antragsteller, potentieller Gläubiger und auch den Staat besser, man hält sie davon ab.

Wie das bei Ihnen ist, können wir hier natürlich nicht beurteilen. Ich will hier nur für die Vorschriften werben. Die haben nämlich ihre Berechtigung.



Gepostet am 10.02.2014 um 14:41 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88195#post88195


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