Forum-Gewerberecht

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Hallo in die Runde,

In [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html]§ 1 Abs. 1 Satz 1 PartGG[/URL] heiß es: "Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen".

Sie ist somit nicht in der Lage ein Gewerbe zu betreiben. Üben die Partner neben ihrer freiberuflichen Tatigkeit in der Partnerschaft zusätzlich ein Gewerbe aus, wird letzteres definitiv in einer anderen Unternehmensform betrieben.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 06.02.2014 um 17:00 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=88118#post88118


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