Forum-Gewerberecht

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Moin Frank,

sehe ich grundsätzlich auch so, aber folgender Fall kommt häufig in der Praxis vor:

Gewerbe wurde in A-Stadt auf Wohnanschrift angemeldet, Gewerbetreibender zieht nach B-Stadt, Mitteilung nur ans Finanzamt, Post kann ja weiter zugestellt werden, da der Wohnortwechsel beim EMA angezeigt wird.

Friede, Freude, Eierkuchen und keiner merkt's, der Gewerbetreibende denkt, es läuft doch alles, ich bin meinen Pflichten nachgekommen.

Habe ich hier etwa 1mal monatlich.



Gepostet am 30.01.2014 um 08:42 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=87975#post87975


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