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» Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft?? «

Jawohl liebe Vorredner und -innen,

das Bußgeld ist nur das Ergebnis aus dem Tun oder Nichtun des BTR. In der Kommentierung wird vom Ordnungswidrigkeiten recht zwar auch gerne als Erziehungsrecht gesprochen........aber naja.

Zum Thema:

Zwangsgeld androhen = Keine Reaktion

Bußgeld festsetzen = Rechtskraft abwarten

Von Amts wegen abmelden.

Es gilt zu vergleichen zwischen der Angemessenheit der Abmeldung von Amts wegen und der Anordnung eines Zwangsgeldes oder einer Erzwingungshaft. Der Arbeitsaufwand für die Zwangsmaßnahmen, welche dann ja "nur" durch die Abgabe der Meldung durch denjenigen beendet werden können steht m.E. in keinem Verhältnis zum Mittel der Ersatzvornahme der Abmeldung von Amts wegen, welche in diesem Falle ja sogar gesetzliche Erwähnung findet.

Gleiches gilt natütlich nicht für die Gewerbean- oder -ummeldung.

Also wir arbeiten so, und wir haben genügend andere Fälle, die jahrelang im Schrank lagern. Auf diese Weise wird so ein Fall schnell, problemlos und gewinnbringend bearbeitet.



Gepostet am 29.01.2014 um 09:53 von:
Benutzer: Lolli11
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