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Es kommt nicht auf den Begriff an, sondern auf die Tätigkeit, die man ausübt. Also einfach mal in den § 34 c GewO reinsehen und wenn man feststellt..ups, das will ich ja machen, dann zur Behörde und einen Antrag stellen!  smile  



Gepostet am 16.10.2006 um 14:05 von:
Benutzer: TinoHST
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8790#post8790


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