Forum-Gewerberecht

» Altkleidercontainer - Gewerbanmeldung erforderlich? «

Vom Container aus werden keine gewerblichen Tätigkeiten ausgeübt; deshalb keine Zweigstelle - keine Gewerbeanmeldung.

Wie beim Briefkasten der Post.



Gepostet am 27.01.2014 um 08:05 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=87879#post87879


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