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 Moin   aus dem schönen Sachsen,

liebe Kollegen folgende Sachlage. Wir haben soeben eine Mitteilung erhalten dass der Anzeigende (TEXAID Deutschland GmbH ) beabsichtigt flächendeckend Container zur Erfassung von Bekleidung / Textilien (Abfallschlüssel 20 01 10 / 20 01 11) neu aufzustellen.

Uns stellt sich nun die Frage ob für jeden Containerstandort eine unselbständige Zweigstelle angemeldet werden muss oder nicht? Wie verhält es sich hier?    

Es ist schließlich eine gewerbliche Sammlung von Altkleidern.

Hat jemand damit Erfahrung im Umgang damit?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

Viele liebe Grüße



Gepostet am 24.01.2014 um 11:36 von:
Benutzer: A.Dietze
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