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Hallo,

ob tatsächlich die Zuverlässigkeit geprüpft werden muss, kann man ja noch in Frage stellen. Aber was die hygienerechtlichen Anforderungen betrifft, halte ich es schon für sinnvoll, wenn diese auch bei Vereinsfesten und anderen ehrenamtlichen Veranstaltungen einzuhalten sind.

Gruß
HBinder



Gepostet am 22.01.2014 um 08:10 von:
Benutzer: HBinder
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