Forum-Gewerberecht

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Ich halte nichts von der Diskussion "Schadet das dem Ehrenamt" weil sie an der Sache vorbeigeht.

Dem EHEC-Erreger ist es bspw. völlig egal, ob er hauptberuflich oder ehrenamtlich unter die Verbraucher gebracht worden ist.

Außerdem wollen die Vereine auch nicht ehrenamtlich tätig sein sondern handfeste Gewinne erzielen. Insofern ist die Frage zu erlauben, ob diese wirtschaftliche Tätigkeit überhaupt noch mit dem "Ehrenamt" zu vereinbaren ist.

Aber....

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Worüber man nachdenken aber können muß ist bspw. die Frage, ob jede Veranstaltung eines Vereines einzeln angemeldet werden muß.

Wir vertreten in Hessen bspw. die Auffassung, dass eine Jahresmeldung mit Angabe der einzelnen Termine an denen ein vorübergehender Gaststättenbetrieb durch einen Verein stattfindet (also die frügheren Gestattungsfälle) durchaus auch am Jahresanfang zusammengefasst erstattet werden kann.



Gepostet am 21.01.2014 um 17:51 von:
Benutzer: LKKS
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