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» Erzwingungshaft «

Moin!
Zusätzlich zu meiner Tätigkeit im Ordnungsamt bin ich auch als Vollstreckungsbeamter im Einsatz.
Die Möglichkeit der Erzwingungshaft sorgt dafür, dass Bußgelder doch relativ gut beigetrieben werden können. Zumindest besser als andere Forderungen. Auf den Nebenkosten bleibt man bie der E-Haft natürlich oft sitzen. Und gut Ding will Weile haben... Mit den Anträgen auf E-Haft arbeiten wir normalerweise erst, wenn andere Vollstreckungsmöglichkeiten bereits augeschöpft wurden.
Bzgl. der Voraussetzungen, die das Amtsgericht fordert, sind meine Erfahrungen, dass es je nach Amtsgericht sehr unterschiedlich sein kann. Zum Teil werden mehrere Beitreibungsversuche gefordert, zum Teil nicht. Ich habe auch schon von Vollstreckerkollegen gehört, dass bei Bußgeldern überhaupt keine Vollstreckungsversuche unternommen werden und sofort nach erfolgloser Mahnung der E-Haft-Antrag gestellt wird. Sollte aber beim Amtsgericht zu erfragen sein, wie die es gern hätten.

MfG - Ingo



Gepostet am 21.01.2014 um 15:44 von:
Benutzer: Ingo Hupens
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