Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Hückeswagen!

Kurz gesagt: Hier ist viel Geduld gefragt, aber ärgern bringt nix; ich bringe meine Sachen so schnell wie möglich auf den Weg, und damit bin ich raus!

Bis wir von unseren Vollziehungsbeamten die Mitteilung über die Uneinbringlichkeit erhalten, aufgrund derer wir ja erst tätig werden können, dauert in der Regel ein halbes bis ein ganzes Jahr.
Dann geht von mir zeitnah der Antrag auf E-Haft ans Amtsgericht, die dem Schuldner auch noch eine Zahlungsfrist einräumen und nach einigen Wochen (manchmal sind's auch Monate) den E-Haft-Beschluss erlassen.
Früher, als ich noch an das Gute im Menschen geglaubt habe, hat der Schuldner von mir auch noch vor Abgabe ans Amzsgericht die Möglichkeit zur Zahlung bekommen. Das mache ich aber schon länger nicht mehr.
Das Gericht schickt die Unterlagen dann zur Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft, und bis die dann mal einen Haftbefehl erlassen hat und dieser dann von der Polizei vollstreckt wird, gehen auch mehrere Monate ins Land.
In den allermeisten Fällen zahlt der Schuldner dann den Betrag der Geldbuße an den Polizisten, der an seiner Tür steht, um den Haftbefehl zu vollstrecken, und wir können dann die ganzen Nebenforderungen niederschlagen wut    schimpf    Heul    Wand   !
Und dafür der ganze Aufwand!

Ich wünsche trotzdem eine schöne Restwoche,
Roland Kissau



Gepostet am 21.01.2014 um 14:35 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
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