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Hallo zusammen,

wollte mal Nachfragen, wie die Erfahrungen der User in Sachen Anträge auf Erzwingungshaft bei Nichtzahlung eines Bußgeldes sind. Die Kommentierung zu § 96 OWiG dreht sich m.E. ein wenig im Kreis. Einerseits sind keine Beitreibungsversuche notwendig. Andererseits mit Blick auf die Verhältmäßigkeit schon (was mir grds. einleuchtet). An anderer Stelle können Beitreibung und Antrag parallel laufen. Unbefriedigend finde ich, dass bis zur Beitreibung ein Menge Zeit ins Land geht und wir dann von unserem Gegenüber nicht mehr ernst genommen werden.

Danke für viele Antworten  Danke  



Gepostet am 21.01.2014 um 13:42 von:
Benutzer: Borussenfan
Der Original-Beitrag :
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