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Hallo,
vielleicht könnt ihr mir damit helfen oder evtl. habt ihr schon eigene Erfahrungen gemacht.
Bei Vereinsfesten und ehrenamtlichen Veranstaltungen wird der Verwaltungsaufwand immer größer und bürokratischer!!! So müssen diese beispielsweise

- Beim Alkoholausschank (z.B. Glühwein, Bier) ein polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorweisen

- Auf der selbstgemachten Marmelade, welche verkauft werden soll, müssen alle Inhaltsstoffe angegeben werden

- Wer Essbares anbietet muss ein Spuckschutz installieren

- Ein Gesundheitszeugnis ist notwendig

- Einzelne Esswaren müssen in einem getrennten Kühlschrank aufbewahrt werden

Das ist sicherlich auch alles zum Schutz der Verbraucher gemeint, aber letzten Endes schaden die hohen Hürden doch auch die Förderung des Ehrenamts. Sodass die Verhältnismäßigkeit auch gewahrt werden muss.

Müssen auch für ehrenamtliche Zwecke alle Auflagen erfüllt sein? Oder können hier auch ob Steine aus dem Weg geräumt werden.
Inwieweit müssen wirklich alle Auflagen erfüllt werden? Muss sich ein Verein mit einem gemeinnützigen Zweck an das Niedersächsische Gaststättengesetz halten?
Habt ihr da Erfahrungen gemacht?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.



Gepostet am 21.01.2014 um 13:35 von:
Benutzer: Sven76
Der Original-Beitrag :
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