Forum-Gewerberecht

» Abmeldung von Amts wegen «

Aus meinem erst kürzlich besuchten Seminar habe ich zur Abmeldung von Amts wegen (die nichts mit Ersatzvornahme zu tun hat) etwas Interessantes mitgenommen. Und zwar, dass die Abmeldung von Amts wegen den Gewerbetreibenden [u]nicht von seiner Verpflichtung zur Gewerbeabmeldung ([b]Anzeige[/b]pflicht) entbindet[/u]. Und das heißt, dass ich weiterhin mit Bußgeld und Zwangsmitteln arbeiten könnte. Ob das Sinn macht ist natürlich die andere Frage...



Gepostet am 13.10.2006 um 13:17 von:
Benutzer: nette.tante
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8755#post8755


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