Forum-Gewerberecht

» Abmeldung von Amts wegen «

Schade nur, dass die Landesregierung in der GewKostVO keine Gebühren für eine Abmeldung von Amts wegen vorgesehen hat  böse  

@Menschel
wie verhalten Sie sich denn, wenn der Gewerbetreibende sich überhaupt nicht rührt? Zum Beispiel: Der Gewerbetreibende wurde 5 mal aufgefordert, sein Gewerbe abzumelden, 2 Bußgelder wurden verhängt, 1 Anordnung wurde erlassen, das Gewerbe abzumelden...

Lager 1 vertritt die Meinung, wenn es so "einfach" ist, die Abmeldung als Behörde selbst vorzunehmen, wäre der gesamte Verwaltungsaufwand, einschließlich Bußgeldverfahren, Anordnungen mit Zwangsgeldandrohungen doch unverhältnismäßig gegenüber dem Gewerbetreibenden. Dann würde man ihn ein oder zweimal auffordern und dann die Abmeldung von Amts wegen vornehmen?! (ich hoffe, ich habe das jetzt für Lager 1 richtig aufgeschrieben  Kopfkratz   wenn nicht, gibt es Montag eine Korrektur  großes Grinsen   )
Lager 2 vertritt die Auffassung: Da es sich um eine höchstpersönliche Verpflichtung des Gewerbetreibenden handelt, ist er auch alleine dafür verantwortlich. Das heißt, als Behörde muss ich darauf hinwirken, dass er seiner Verpflichtung nachkommt und das mit allen Mitteln. Erst wenn feststeht, dass er dieser Verpflichtung nicht nachkommen wird oder will kann ich den tatsächlichen Stand des Gewerberegisters wieder herstellen.



Gepostet am 13.10.2006 um 12:39 von:
Benutzer: TinoHST
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