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» Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft?? «

Also, dem Bußgeld als "milderes Mittel" möchte ich widersprechen. Es werden nur völlig unterschiedliche Ziele verfolgt. Das Bußgeld ist kein Mittel, um den Betroffenen zu einem gewünschten Tun oder Unterlassen zu bewegen.
Ich glaube eher, dass ein Zwangsgeld von 5.000€ eher schocken würde, als ein bei gleichem Sachverhalt vielleicht mögliches Bußgeld von 200 €, wobei man um die Zahlung des Zwangsgeldes aber herumkommen kann, um das Bßgeld eher nicht.

Vom Arbeitsaufwand her würde ich aber auch für eine Abmeldung von Amts wegen une einem Bußgeld tendieren. Nehmt ihr denn auch eine Gebühr für eine solche Abmeldung?

Regina Runge



Gepostet am 14.01.2014 um 09:48 von:
Benutzer: Runge
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