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» Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft?? «

 Moin   Ingo,
und weils doppelt besser hält  Moin   Netti

mir wurde in einem Seminar einmal gelehrt, dass Ersatzvornahme - hier auch mit gesetzlicher Grundlage der "allerletzte" Weg sei. Vorrangig seine Zwangsgeld als milderes mittel anzuwenden, denn durch die Ausfüllung des Formulars wäre ja die Verfügung erfüllt und das Zwangsgeld könnte nicht mehr beigetrieben werden...letzteres wäre ja das verfolgte Ziel, das nette rosa Formular ausfüllen. Das Bußgeld ist ja letztlich nur die "Strafe" fürs zu späte abmelden..also 2 paar Schuh.

Da ja bereits durch den GV festgestellt wurde, dass beim Betroffenen nichts zu holen ist, sehe ich auch das Problem, dass ihn ein Bußgeld "am Hintern vorbei geht". Er hat ja nix. Und insofern tue ich mich da nun doch schwer dies noch hinterherzuschieben, weil weiß ja ist uneinbringlich.

Angedroht und Festgesetzt waren Zwangsgeld/Zwangshaft...müsste ihm folglich die Ersatzvornahme auch erst ankündigen und anordnen..

...wie heißt es doch so schön, traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast    



Gepostet am 14.01.2014 um 09:38 von:
Benutzer: Krümelmonster
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