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Hallo und  Moin    Moin  

Ich steh auf´m Schlauch, deshalb ´ne kleine Frage:

Ich habe hier einen Kandidaten, der noch für ca. ein Jahr in Haft sitzt und sein Gewerbe aus der JVA weiterhin ausüben möchte. Ein Vertreter ist bestellt. Welche Betriebsanschrift hat der Gute jetzt? Anschrift der JVA oder seine Meldeanschrift in unsrerer schönen Stadt?  Kopfkratz  

Besten Gruß!
Kenning



Gepostet am 13.10.2006 um 11:41 von:
Benutzer: Kenning
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8751#post8751


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