Forum-Gewerberecht

» Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft?? «

Guten Morgen allerseits,

ich stimme Ingo zu. Die rechtlichen Mittel des Gesetzgebers sind uns natürlich bekannt. Ich halte jedoch ein Bußgeld immer noch für das mildere Mittel gegenüber dem Zwangsgeld und Zwangshaft, so dass ich immer zuerst mit Bußgeld (und ggf. parallel mit Ordnungsverfügungen) arbeiten würde.
Die allermeisten Leute sind doch von einem angemessenen Bußgeld derart geschockt, dass sie dann doch ihrer Verpflichtung nachkommen.

Was würdest Du denn machen Krümelmonster, wenn er dann ein paar Tage in Haft war und immer noch nicht zur Abmeldung erscheint? Dann ist das Gewerbe schon monate- bzw. jahrelang aufgegeben und der Gewerbetreibende verfälscht immer noch die Statistik.

Ich bin wie Ingo für "kurzen Prozess" => denn das spart Zeit, Geld und Nerven und ist rechtlich trotzdem sauber.

Viele Grüsse
Netti



Gepostet am 14.01.2014 um 09:25 von:
Benutzer: Netti
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=87508#post87508


Beitrags-Print by Breuer76