Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

ich tendiere zu "Lager 2".
Wenn ein Spezialgesetz da ist, muss ich's auch anwenden und kann mich nicht hinter einer Generalklausel verstecken.
Zum Prozedere: Wenn die Bude dicht ist und der Gewerbetreibende sich in Luft aufgelöst hat, melde ich sie von Amts wegen ab. Das Register ist sauber und alle, die's angeht, erfahren von der Nicht-mehr-Existenz. Gebühren kann ich dabei natürlich nicht erheben.



Gepostet am 13.10.2006 um 11:23 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8749#post8749


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