Forum-Gewerberecht

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Wie ich darauf komme?

Das ergibt sich aus dem Gesetz. Im Zweifel die Kommentierung lesen.

So weist Ambs, in Erbs/Kohlhaas darauf hin, dass es sich bei § 35 BDSG um ein "unabdingbares Recht" handelt.

Damit wird bereits deutlich, dass ein Ausschluss durch AGB (was Forenregeln wohl ohne weitere Nennung von Kommentierung/Rechtsprechung zweifelsfrei sind) ausgeschlossen ist, insofern also "ohne Bedeutung" ist und zwar nicht nur für mich, sondern für jedermann.

In Gola/Schomerus findet sich, dass § 35 BDSG auch für das Internet gilt.


Auch diese beiden Quellen kommen zum gleichen Ergebnis:

[URL]http://www.law-podcasting.de/loeschungspflichten-im-internet-bei-aussc
heiden-eines-forum-mitglieds[/URL]

[URL]http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/7460-daten-loeschen-facebo
ok-twitter-google.html[/URL]

Auch dieser Kollege ist der gleichen Ansicht:

[URL]http://www.frag-einen-anwalt.de/Abmeldung-aus-einem-Forum-Loeschen-per
sonenbezogener-Daten---f170643.html[/URL]



Gepostet am 13.01.2014 um 23:46 von:
Benutzer: MIIB
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=87488#post87488


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