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» Abmeldung von Amts wegen «

So... heute ist mal die Abmeldung von Amts wegen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 GewO dran    

Bei uns in der Abteilung ist eine hitzige Debatte diesbezüglich ausgebrochen. Zwei Fronten sind entstanden:  Boxkampf  

Eine Partei sagt:  schimpf  
Die Abmeldung erfolgt über das allg. Ordnungsrecht (Polizeigesetz, Sicherheits- und Ordnungsgesetz, etc) im Wege der Ersatzvornahme. Also wird eine vertretbare Handlung nicht vorgenommen, kann die Behörde die Handlung selbst vornehmen. Die Kostenfolge richtet sich dann nach den Vorschriften des Ordnungsrechts.

Die Zweite Partei meint:  schimpf  
Rechtgrundlage bildet § 14 GewO. Also, dass die Behörde die Abmeldung selbst vornehmen kann, wenn die Aufgabe eindeutig feststeht und die Abmeldung nicht in einer angemessenen Frist erfolgt. Die Kostenfolge richtet sich dann nach den Vorschriften der GewKostVO (so heißt das zumindest hier)

Wer kann helfen, diese Debatte     zu beenden?



Gepostet am 13.10.2006 um 11:00 von:
Benutzer: TinoHST
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8746#post8746


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