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» Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft?? «

Hallo und     in die Runde!

Ich habe schon vieles mitgelesen und bin meist so mit meinen "Problemchen" zurecht gekommen, an dieser Stelle ein  Danke   an alle fleissigen Schreiber! Nur zu diesem konnte ich nicht wirklich fündig werden im Forum...falls ich es übersehen hab bitte nicht steinigen!!

Nun zu meinem "Problemchen".

Ein Gewerbetreibender hat seinen Betriebssitz hier nachweislich aufgegeben.
Er wurde aufgefordert, die Abmeldung zu tätigen -> keine Reaktion
Es erfolgte die Anordnung mit Androhung Zwangsgeld (250Euro). In der Anordnung wurde darauf hingewiesen, dass bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgelds Antrag auf Zwangshaft beim VG beantragt werden kann.

So nun kommt vom GV, dass der Schuldner die EV abgegeben hat. Somit ist ja das ZG uneinbringlich. Gibt es eine Formvorschrift für einen Antrag auf Zwangshaft oder kann ich einfach dem zuständigen VG den Sachverhalt schildern und um Anordnung der Zwangshaft bitten?  Weißnicht  

Danke Euch!

Grüße
Krümelmonster



Gepostet am 07.01.2014 um 16:02 von:
Benutzer: Krümelmonster
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=87348#post87348


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