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Hallo!
Ich habe einen ähnliche Fall. Ein Gewerbetreibender betriebt in meinem Amtsbereich eine "unselbstständige Zweigstelle" mit ist jedoch bekannt geworden, dass er die Adresse seiner "unselbstständigen Zweigstelle" auch als Rechnungsanschrift nutzt. Ich finde nur leider keinen "ummeldetatbestand" im Gesetzt  Kopfkratz   . Nur, dass eine Rechnungsanschrift lt. Landmann/Rohmer mindestens eine Zweigstelle darstellt. Kann ich Ihn jetzt zur Ummeldung auffordern? Oder muss ich Ihn auffordern seine "Zweigstelle" anzumelden? Hat jemand einen Rat für mich??

 Danke  



Gepostet am 07.01.2014 um 13:50 von:
Benutzer: Erik
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