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Hej aus Hamm,

[quote][i]Original von Kramer-Cloppenburg[/i]
Si!!![/quote]


dieser umfassenden, fachlich fundiert dargelegten Meinung unseres Kollegen K. aus C. kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen.

Eine kleine Bemerkung zum Schluss:
Die Handelsvertreter üben das Gewerbe selbstständig aus. Da ist es egal, für wen die Verträge vermittelt werden, der 34c greift voll.



Gepostet am 12.10.2006 um 14:07 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8711#post8711


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