Forum-Gewerberecht
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Hallo Mainhatten!
Kann man so machen, ich würde das lediglich zur Kenntnis nehmen. Sofern aber eine Erlaubnis für Tätigkeiten als Bauherr oder Baubetreuer erteilt wurde, kann ich das so nicht akzeptieren.
Gruß in den Süden
Gepostet am 05.12.2013 um 07:08 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
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